Algemeine Geschäftsbedingungen
der Firma radrast.de, Karl Börries
A – Grundsätzliche Bestimmungen Firma radrast.de – Karl Börries
Radrast.de vermietet mobile Fahrradparksysteme ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen AGBs kann lediglich beidseitig und in Schriftform abgegangen
werden. Ein Abgehen von der Schriftform ist wiederum nur schriftlich möglich.
Der jeweilige Mieter bestätigt mit dem Vertragsabschluss, die AGBs von Radrast.de zu kennen und als Vertragsinhalt unbedingt anzuerkennen.
Der Schriftverkehr zwischen Radrast.de und dem Kunden erfolgt ausschließlich auf elektronischen Weg, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich und schriftlich eine andere Art des Schriftverkehrs!
B – Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote von Radrast.de bleiben solange unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht im Rahmen eines beidseits unterfertigten schriftlichen Vertrages vereinbart werden.
Die schriftliche Auftragsbestätigung seitens Radrast.de geschieht daher durch rechtsgültige Unterzeichnung eines Mietvertrages/Auftrages.
Die jeweilige Vertragsdauer, der Einsatzort und der vereinbarte Preis werden jeweils konkret in einem Mietvertrag/ Auftrag festgelegt.
C – Kenntnis der Mietgegenstände
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. durch Annahme des Mietangebotes erklärt der Mieter, über sämtliche Eigenschaften und Voraussetzungen des Mietobjektes in Kenntnis zu sein. Dies betrifft sowohl
die exakten Maße und das Gewicht des Mietobjektes.
Bei Lieferung und Konfektionierung der Mietobjekte durch Radrast.de, erfolgt die Bestimmung des Aufstellortes nach genauer Absprache mit dem Mieter.
Der Mieter hält Radrast.de auch für etwaige Schäden am vereinbarten Aufstellungsort (wie zB Flurschäden, usw) schad- und klaglos. Der Mieter übernimmt daher die Gefahr der Beschädigung des Untergrundes.
Der Mieter ist für die Einholung sämtlicher eventuell notwendiger Bewilligungen oder Stellgenehmigungen allein verantwortlich und hat alle damit verbundenen Auflagen und Kosten zu tragen.
Der Mieter erklärt mit der Bestätigung des Mietvertrages bzw. durch Annahme des Mietangebotes verbindlich, dass das Mietobjekt unter keinen Umständen weitergegeben, weitervermietet oder sonst wie anderen Personen
überlassen werden darf.
D – Vertragsdauer
Die konkrete Vertragsdauer wird im Rahmen des abzuschließenden Mietvertrages vereinbart.
Die Mietzeit wird- sofern nicht anders vereinbart – nach Tagen berechnet, wonach angefangene Tage ganz gezählt werden. Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung des Mietobjektes am vereinbarten Übergabeort des Mieters. Sie endet am Ende des Tages an dem das Mietobjekt ordnungsgemäß an Radrast.de zurückgegeben wurde oder vom Vermieter abgebaut wurde.
Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Mietobjektes hat der Mieter sämtliche von ihm verursachten Schäden zu ersetzen. Dazu gehören insbesondere auch Schadenersatz- oder Mietzinsminderungsansprüche von Nachmietern, die aufgrund Nichterfüllung oder Verspätung geltend gemacht werden.
Eine Kündigung eines befristeten Mietvertrages ist nicht möglich. Radrast.de hat die Möglichkeit, den Mietvertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe vorzeitig aufzulösen. Solche wichtigen Gründe sind insbesondere:
– Wenn gegen den Mieter Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder,
– wenn über das Vermögen des Mieters ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird;
– wenn der Mieter Mietgegenstände vertragswidrig oder zum Schaden der Mietgegenstände nutzt oder,
– wenn der Mieter sich grundsätzlich vertragswidrig verhält.
E – Gefahrübertragung
Mit Übergabe des Mietobjektes von Radrast.de an den Mieter übernimmt dieser bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an Radrast.de die alleinige Haftung für jeglichen erdenklichen Schaden, der in diesem Zeitraum entsteht.
Die Haftung des Mieters ist verschuldensunabhängig und umfasst auch jegliche Art des Zufalls, insbesondere aber auch Diebstahl, Veruntreuung, Beschädigung durch Dritte, Vandalismus, Witterungseinflüsse, Naturkatastrophen, höhere Gewalt und dergleichen.
3. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die von uns gelieferten Gegenstände ab Übergabe mit angemessener Sorgfalt bewacht werden.
Der im Mietvertrag festgelegte Übergabepunkt gilt ebenso als Übergabepunkt von in den AGB´s festgelegten Rechten und Pflichten für den Mieter.
F – Gewährleistung und Schadenersatz
Radrast.de leistet Gewähr dafür, dass das Mietobjekt vereinbarungs- sofern nicht anders vereinbart -gemäß am vereinbarten Aufstellungsort einlangt und dem Mieter zur vereinbarungsgemäßen Verfügung steht. Ist eine zeitgerechte Lieferung aus Gründen, die Radrast.de nicht zu verantworten hat, nicht möglich, so ist der Mieter aliquot von den vereinbarten Mietzahlungen befreit, wenn das Mietobjekt nicht benutzt werden kann. Gelangt das Mietobjekt verspätet zum Aufstellungsort, so reduziert sich das Mietentgelt aliquot im Verhältnis der Verspätung zur Vertragsdauer.
Radrast.de haftet für keine wie immer gearteten Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die aus einer verspäteten Lieferung oder aus einem technischen Defekt des Mietobjektes aus welchem Grund auch immer resultieren können.
Radrast.de übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden, die aus dem Betrieb des Mietobjektes resultieren können, insbesondere besteht keine Haftung für Schäden an abgestellten/angeschlossenen Objekten .
Radrast.de übernimmt keine Haftung für eventuellen Diebstahl von abgestellten/angeschlossenen Objekten.
Gerichtsstand für sämtliche juristische Verfahren ist 34117 Kassel.
G – Zahlungsmodalitäten
Sämtliche gestellten Rechnungen sind binnen sieben Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch Radrast.de abzugsfrei auf das Konto:
Karl Börries
IBAN:DE68 5205 0353 1100 4004 73
BIC:HELADEF1KAS – Kasseler Sparkasse
zu überweisen.
Aufrechnungen jeglicher Art durch den Mieter mit von ihm behaupteten Forderungen gegenüber Radrast.de sind unzulässig. Dieses Aufrechnungsverbot gilt für jegliche Forderungen, auch für rechtskräftig festgestellte Forderungen.
H – Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, für das Mietobjekt für die Dauer der Überlassung gegen Schädigung, Zerstörung, Verlust und zufälligen Untergang in der Höhe des Neuwertes des Mietobjektes zu haften. Der Mieter tritt bei Vertragsabschluss den Anspruch auf Entschädigungsleistung gegenüber eventuellen Versicherungsunternehmen an Radrast.de ab, dies ungeachtet seiner weiterhin bestehenden Verpflichtung, den Schaden auf eigene Kosten zu beheben und Radrast.de schad- und klaglos zu halten.
Sollte eine Bestimmung des geschlossenen Vertrages zwischen Radrast.de und Mieter unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.